Der Erwerb einer Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung erscheint aus folgenden Gründen attraktiv:
a) keine langwierigen Verhandlungen mit der Verkäuferseite
b) überschaubare und voraussehbare Kosten
c) die Ersteigerung zu einem deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert liegenden Kaufpreis
Der Erwerb einer Immobilie will jedoch gut vorbereitet sein. Insbesondere ist zu beachten, dass Gewährleistungsansprüche nicht bestehen. Ebenfalls sind die erstellte Verkehrswertgutachten oftmals aufgrund der zwischen der Gutachtenerstellung und Versteigerung verstrichenen Zeitspanne nicht mehr die tatsächlichen Begebenheiten wiedergibt.
Aus diesen Gründen ist es vorteilhaft sich vor dem Versteigerungstermin umfassende Kenntnisse über die Immobilie zu verschaffen.